... für das Projekt „Barrierefrei in Hotels“
Seit März des vergangenen Jahres ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung auch für Deutschland gültig. Sie stellt Bund und Länder, aber auch die Kommunen vor neue Herausforderungen. Sie macht uns sehr deutlich, in welchen Punkten unse-re gesetzlichen Festlegungen und unsere Handlungsweisen überdacht und neu geregelt werden müssen.
Die UN-Konvention macht klar: Menschen mit Behinderung sind keine Bittsteller, wenn sie Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe einklagen. Es geht um die Verwirklichung ihrer Menschenrechte, um den Schutz ihrer Würde.
Im September des vergangenen Jahres hat der Rat der Stadt Köln ein umfangreiches Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik beschlossen. Der Titel lautet: „Köln ohne Barrieren – eine Stadt für alle“.